Finanzielle Modellkalkulationen und Demonstrationsflächen in der forstlichen Beratung

Erstellung eines Leitfadens und exemplarische Anwendung

In den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) des Freisstaates Bayern befindet sich zum nennenswerten Anteil privater Waldbesitz. Jedoch ist dieser oft kleinparzelliert und selten größer als 1 bis 3 Hektar. Dominierende Baumart ist vielerorts die Fichte, die überwiegend in Reinbeständen mit unzureichender Bestandespflege wächst. Damit verbunden ist die Kahl- und Saumschlagswirtschaft, um die Verjüngung von Fichte einzuleiten. So schließt sich ein fortwährender Kreislauf, bei dem Borkenkäferkalamitäten oder Sturmereignisse in Kauf genommen werden.

Erfahrungen bestätigen, dass viele Waldbesitzer nur über unzureichendes Wissen über die Bestandespflege verfügen. Eingriffe erfolgen oft verspätet und werden als Niederdurchforstung ausgeführt – sie dienen vielen Waldbesitzern scheinbar nur dem Zweck der Selbstversorgung mit Brennholz. Die finanziellen Vorteile einer Durchforstung, die sich aus dem Gewinn der Durchforstungsmaßnahme und der Qualitäts- und Stabilitätssteigerung des Bestandes – und damit der Erhöhung zukünftiger Erträge – ergeben, sind außerhalb des Erfahrungshorizontes vieler Waldbesitzer. Ein weiteres Problem: Beimischungen von Laubbäumen sind eher selten, nicht nur weil vielerorts ein Interesse und auch Verständnis für die vielen Vorteile von Mischwald fehlt, sondern auch, weil Gefahren unterschätzt werden.

Unter der aufgezeigten traditionellen Bewirtschaftungsform mit geringem Verständnis für ein Umdenken gestaltet sich die Beratung der Waldbesitzer durch die Ämter schwierig. Waldbesitzer mit unzureichend gepflegten Beständen oder auch fichtenbetonter Forstwirtschaft könnten über finanzielle Argumente eventuell besser zum Handeln bewegt werden. Fortschrittliche Waldbesitzer, die bereits Bestandespflege oder auch Maßnahmen zum Waldumbau durchführen, würden mittels solcher Kalkulationen in ihrem Wirtschaften bestärkt werden. Dafür sollen geeignete Demonstrationsflächen angelegt und die Auswirkungen waldbaulicher Handlungsoptionen modellhaft kalkuliert werden. Handlungsempfehlungen zum Anlegen von Weiserflächen und betriebswirtschaftlichen Rechnens sollen in einem allgemeingültigen Leitfaden für die forstliche Beratung zusammengefasst werden.