Richtlinien für Umweltgerechtes Arbeiten am Arbeitsplatz

Abzüge

Abzüge, die keine Chemikalien enthalten, sollten nach Gebrauch abgestellt werden.

Gerätebeschaffung

Bei der Beschaffung von Geräten soll bei gleicher Qualität das e-nergiesparsamere Gerät bevorzugt werden. Bei der Beschaffung von Verbrauchsmaterial oder Büromaterial soll bei gleicher Quali-tät dasjenige Produkt bevorzugt werden, das nach umweltgerech-ten Gesichtspunkten hergestellt wurde. Zentrale Beschaffung ist gegenüber der dezentralen zu bevorzugen (Verringerung von Verpackungsmüll und Transporten).

Heizung

Heizkörper, die nicht benötigt werden, sollten abgedreht werden. Im Winter nur Stoßlüften, Fenster nicht in Kippstellung belassen. Damit Thermostate ihre Funktion erfüllen können, sollen diese nicht bis zum Anschlag aufgedreht werden.

Klimaanlagen

Sie dienen primär der Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Klimaanlagen, die längere Zeit nicht benötigt werden, sollten abgeschaltet werden. Gleichzeitiges Heizen über die Heizkörper und Kühlung über die Klimaanlage ist unbedingt zu vermeiden. Von arbeitsmedizinischer Seite wird in Räumen mit Klimaanlagen eine Raumtemperatur von 22°C-26°C im Sommer, mindestens jedoch von 20°C, für sinnvoll erachtet.

Licht

Sofern ausreichend Tageslicht vorhanden, sollten keine künstli-chen Lichtquellen verwendet werden.

Strom

Nicht mehr benötigte Beleuchtung abschalten (z. B. bei ausreichendem Tageslicht, leerer Hörsaal, WC-Beleuchtung beim Verlassen etc.). Dauerhaft oder über Nacht bzw. am Wochenende nicht benötigte Geräte sollen ausgeschaltet sein. In Büroräumen bieten sich schaltbare Steckerleisten an, um Standby-Funktionen über Nacht auszuschalten.

Müll

Die Entstehung von Müll ist auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Entstandener Müll ist bei vorgesehener getrennter Sammlung entsprechend zu trennen.

Papier

Verwendung von chlorfrei gebleichtem Papier und Recycling-Papier. Duplex-Funktion von Druckern/Kopierern nutzen.